Aktuelles rund um das Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik-Gelände

Aktuelles rund um das Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik-Gelände

 

Auf dem Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik-Gelände befinden sich verschiedene Einrichtungen, die Menschen in besonderen Lebenssituationen unterstützen. Manchmal führen besondere Umstände dazu, dass auch die Umgebung mit beeinflusst wird. Hier möchten wir dazu kurz und knapp Informationen geben, um mögliche Fragen zu beantworten und für mehr Verständnis für Veränderungen zu werben.

Das Ankunftszentrum (AKUZ) für Geflüchtete nimmt Menschen auf, die aufgrund einer Notsituation ihr Herkunftsland verlassen mussten. Sie werden dort solange untergebracht, bis die wichtigsten organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt sind. Danach werden die Menschen auf Unterkünfte in ganz Deutschland verteilt.

Aktuelle Situation:

Aufgrund verschiedener Krisensituationen weltweit nimmt die Zahl der Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, zu. Aus diesem Grund werden auch aktuell mehr Menschen im AKUZ untergebracht. Das bedeutet, dass neben den bisher genutzten Gebäuden weitere geöffnet werden, wie die Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, und auch ein Zelt aufgestellt werden muss, um die Menschen mit einem Dach über dem Kopf zu versorgen. Die zusätzlich geöffneten Gebäude werden tagsüber geschlossen, sodass die untergebrachten Menschen tagsüber keinen Raum für einen Aufenthalt zu Verfügung haben.

Die einzige Verbindung, die Geflüchtete mit ihrer Familie und anderen lieben Menschen haben, sind  Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook und Instagram. Dennoch müssen sie viele Dinge organisieren. Aus diesem Grund benötigen sie den Zugang zum Internet. Viele von ihnen halten sich daher oft in den Gängen des U-Bahnhofs Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik auf. Denn hier können sie das kostenfreie WLAN der BVG nutzen.

Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV)

Im Krankenhaus des Maßregelvollzugs werden erwachsene Menschen auf Basis eines Gerichtsbeschlusses untergebracht, wenn sie erhebliche Straftaten begangen haben und wegen einer psychischen Erkrankung oder wegen Suchtmittelmissbrauchs nicht oder eingeschränkt schuldfähig sind. Die Unterbringung dient sowohl der Besserung und Sicherung der Patientin bzw. des Patienten als auch der Verbrechensverhütung, der Gefahrenabwehr und damit der Sicherheit der Allgemeinheit.

Aktuelle Situation:

Aktuell sind 541 Betten im KMV von der Ordnungsbehörde genehmigt.